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Geschäftsnummer: IV 94
– 29
zu 3
Bei allen Eingaben anzugeben
Abschriften
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Amtsgericht.
Siegen, den 28. Juni 1929
Amtsgerichtsrat Rittershausen
als Richter.
In dem
heute zur Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen der Wilhelmine
Weyer, geb. Müller aus Dreis-Tiefenbach anstehenden Termin erschien der
Schreiner Ernst Weyer von Weidenau. Die Persönlichkeit des Erschienenen
wurde durch Ladung und Sachkunde ausgewiesen
Die
Sterbeurkunde, nach welcher die Erblasserin am 4. April 1929 gestorben
ist befindet sich bei den Akten.
Der Ed.
Weyer xxxxxxxx hatte eine verschlossene Schrift abgeliefert die sich in
einem verschlossenen Umschlage mit folgender Aufschrift befand:
Testament.
Es wurde festgestellt, dass der Verschluss unversehrt war. |
Wilhelmine
Weyer, geb. Müller, Eduard jun. und Emilie |
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Der Umschlag
wurde geöffnet und aus ihm das Testament der Witwe Eduard Weyer Wilhelmine
geb. Müller entnommen. Das Testament wurde dem Beteiligten verkündet. |
Es ist
datiert:
Dreisbach, den August 1925. beginnt: Mein letzter Wille. Ich die Witwe Eduard
Weyer...... und schließt: Nachträge zu diesem meinem letzten
Willen zu machen.
Der Erschienene erklärte:
Der Wert des reinen Nachlasses beträgt
4500.– RM. v(orgelesen) • g(enehmigt) • u(nterschrieben)
gez. Ernst Weyer
" Rittershausen,
Amtsgerichtsrat
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4,50 RM Stempel
sind als Gerichtsgebühr berechnet.
Siegen, den 29. Juni 1929
gez. Künnecke, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
Eröffnet, Siegen, den 28. Juni 1929
Das Amtsgericht. Rittershausen, Amtsgerichtsrat
Mein letzter Wille!
Ich die Witwe Eduard
Weÿer in Dreisbach stehe mit meinen noch
lebenden 5 Kindern Emma, Emilie, Paula, Ernst
und Eduard lt. Grundakten xxx (Dreisbach Band 16) vom ... in xxx
fortgesetzter Gütergemeineschaft. Für
den Fall
meines Todes habe ich unter
vorheriger Rücksprache mit
den genannten Kindern
folgendes bestimmt: Mein Sohn Eduard hat
verhältnißmäßig für die Erhaltung unseres Güter-
standes in schweren Zeiten das Meiste getan, weßhalb
er auch das Wohnhaus
nebst Scheune, Flur 2 Nr. 728
sowie Stall, Hofraum und Hausgarten Flur 2 Nr.
1480/717, Nr. 1066/551 und Nr.
1157/680 zum Eigentum
haben soll. Er und seine Erben haben die Verpflichtung, mich in
gesunden und kranken Tagen zu
verpflegen, ferner meine
beiden Töchter Emilie und Paula, solange
sie unverheiratet sind, je 1 Zimmer unentgeltlich zu ihrer Verfügung
zu
stellen. Dafür soll ihm an dem Uebernahme-Preis, welcher
bereits gegenseitig vereinbart war, eintausend Mark abgerechnet
werden. Die dann noch verbleibende Baarherauszahlung
soll er erst zwei Jahre nach meinem Tode und zwar in
zwei halbjährlichen Raten
unverzinslich bis zur Heraus-
zahlung verpflichtet
sein und auch nur unter der Be-
dingung, daß er Geld zur Herauszahlung bekommen kann.
An jedes der Geschwister soll er sechshundert Mark herauszahlen.
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Meine
Tochter Emma oder deren Erben erhält den Acker am
Heckersberg Nr. 350/155 groß 8 ar 52 qm und Nr. 156 groß 8 ar 77
qm und 7 Pfg. Hauberg. |
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Meine
Tochter Emilie erhält die Wiese Nr. 216 groß 20 ar
70 qm.
(heute: 252) |
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Meine Tochter
Paula erhält die Wiese in der Zinsenbach Nr. 222
groß 9 ar 05 qm und Nr. 223 groß 12 ar 66 qm.
(heute: 238) |
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Mein Sohn
Ernst erhält die Wiese in der Zinsenbach Nr. 202
groß 9 ar 50 qm, Nr. 203 groß 3 ar 98 qm und Nr. 196 groß
2 ar 21 qm auf der Au sowie 7 Pfg. Hauberg. |
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Mein Sohn
Eduard erhält den Acker am Heckersberg Nr. 127
groß 14 ar 68 qm und 13 Pfg. Hauberg. |
Der noch ungeteilte
Acker vor dem Liesch Nr. 1424/622 und Nr. 1677/620
soll in 3 Teilen unter die Geschwister Emma, Emilie
und Ernst geteilt werden. Der anzusetzen Betrag hierfür
ist von den dreien an Paula und
Eduard herauszuzahlen. Da die
Grundstücke ausgelost sind und
wir in der Familie
bisher in Einigkeit gelebt haben, so soll auf die Erbteilung
ohne gerichtliche Klage vor sich gehen.
Ich behalte mir vor, Nachträge zu diesem meinem letzten Willen zu
machen.
Dreisbach, den .... 1925
gez. Witwe
Eduard Weÿer
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